Musikschule im Lahn-Dill-Kreis

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Gebühren für Musikunterricht
(gültig ab 1. August 2011)

 

Unterrichtsart

Unterrichtseinheit

(wöchentlich)

Rate
(monatliche)

Musikkäfer

Gruppenunterricht

45 Minuten

€  20,00

Musikalische Früherziehung Gruppenunterricht

45 oder 60 Minuten

(je nach Anzahl der Schüler)

€  24,00

Musikalische Grundausbildung/  

Orientierungskurs

Gruppenunterricht

45 oder 60 Minuten                

(je nach Anzahl der Schüler)

€  32,00

Unterrichtsart

Instrumentalunterricht

Gesangsunterricht

Theorie- u. Ensembleunterricht

Band Workshop

Unterrichts-einheit

wöchentlich

monatliche Rate

Schüler/Schülerinnen

Studenten/Studentinnen

Auszubildende (bis 28 J.)

monatliche Rate

Erwachsene

Einzelunterricht

30 Minuten

€  52,50

€   61,00

Einzelunterricht

45 Minuten

€  78,50

€   89,00

Gruppenunterricht  2 Personen

45 Minuten

€  43,50

€   52,00

Gruppenunterricht  3 Personen

45 Minuten

€  32,00

€   40,00

Gruppenunterricht  4 - 5 Personen

60 Minuten

€  32,00

€   40,00

Gruppenunterricht 6 - 10 Personen

90 Minuten

€  32,00

€   40,00

Gruppenunterricht ab 11 Personen

90 Minuten

je nach Gruppengröße

je nach Gruppengröße

Kombination

Instrumental-/Vokalunterricht + Ensemble

 

Einzelunterricht + Ensemble

30 Min. + Ensemble

€  68,50

€   81,00

Einzelunterricht + Ensemble

45 Min. + Ensemble

€  94,50

€  109,00

Gruppenunterricht  2 Personen + Ensemble

45 Min. + Ensemble

€  59,50

€   72,00

Gruppenunterricht ab 3 Personen + Ensemble

45 – 60 Min. + Ensemble

€  48,00

€   60,00

Anmeldegebühr

einmalig

€  5,00 

€   5,00

10er Karte für Erwachsene


Instrumentenmiete

einmalig (10 x 30 Minuten = € 187,00, 10 x 45 Minuten = € 275,00)


3% des Instrumentenwertes, mindestens € 5,00          

   

                                                             

Auszug aus der Gebührenordnung für die Lahn-Dill-Akademie – Musikschule –

§1

  1. für die Inanspruchnahme der Leistungen der Musikschule, eine Abteilung der Lahn-Dill-Akademie, werden die Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
  2. Gebührenpflichtig ist derjenige, der sich oder eine dritte Person zum Unterricht anmeldet.
  3. Die Gebührenpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldung zum Musikunterricht. Soweit keine schriftliche Anmeldung vorliegt, entsteht sie mit der erstmaligen Teilnahme am Unterricht (außer bei Probeunterricht in Einzelfällen)

§3

  1. Die Gebühren sind in Teilbeträgen, jeweils am 15. eines Monats, fällig und sind auch ohne Unterbrechung während der Ferien zu zahlen.
  2. Die Ferien sind Bestandteil des jeweiligen Semesters (01.02 bis 31.07. bzw. 01.08. bis 31.01.).

§4

Gebührenermäßigungen können auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Die näheren Einzelheiten sind in den Richtlinien für Schulgeldermäßigung geregelt.

§5

Eine Abmeldung vom Unterricht kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen.
Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Semesterende in schriftlicher Form der Leitung der Lahn-Dill-Akademie, Abteilung Musikschule, vorliegen.
Über Abweichungen in besonders gelagerten Einzelfällen entscheidet die Betriebsleitung.

§6

In besonderen, durch Attest nachgewiesenen Härtefällen, wie Krankheit, ärztlich verordnete Kuraufenthalte usw. , die länger als 4 Wochen dauern, kann der/die Teilnehmer/in beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss schriftlich beantragt werden. Die Gebühr entfällt mit Antragsgenehmigung durch die Betriebsleitung.

§7

Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr berechtigt, nach Erinnerung/Mahnung, zum Ausschluss vom
Musikunterricht.

Schulordnung für die Lahn-Dill-Akademie – Musikschule –

  1. Die Musikschule der Lahn-Dill-Akademie dient der musikalischen Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  2. Das Schuljahr der Musikschule gliedert sich in 2 Semester. Das erste Semester beginnt am 1. Februar bis 31. Juli, das zweite Semester am 1. August bis 31. Januar. Der Unterrichtsbeginn richtet sich jeweils nach der gesetzlichen Ferienordnung. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.
  3. Die Aufnahme in die Musikschule ist in der Regel zu Beginn eines jeden Semesters möglich. Die Anmeldung sollte bis spätestens 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn durch den/die Teilnehmer/in bzw. den/die gesetzlichen Vertreter/in auf einem Anmeldeformular der Musikschule erfolgen.
  4. Der Unterricht findet in der Regel nachmittags, in einem der Musikschule verfügbaren Raum statt. Wünsche hinsichtlich Unterrichtszeit und Lehrkraft werden nach Möglichkeit erfüllt. Aus organisatorischen Gründen bleibt die endgültige Einteilung der Leitung der Musikschule vorbehalten.
  5. Die Länge der möglichen wöchentlichen Unterrichtseinheiten ist in der Gebührenordnung der Lahn-Dill-Akademie - Musikschule - geregelt.
  6. Von der Musikschule angesetzte Veranstaltungen (Vorspiele) sind für die daran beteiligten Musikschulteilnehmer/innen – einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung – Bestandteile des Unterrichts.
  7. Der/die Teilnehmer/in ist angehalten, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Geschäftsstelle der Musikschule umgehend mitzuteilen; Sie entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühr.
  8. Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Noten usw.) müssen in der Regel von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen gestellt werden. Es empfiehlt sich, vorher den Rat der Lehrkraft oder der Schulleitung einzuholen. Eine beschränkte Anzahl von Instrumenten kann gegen ein Entgelt bei der Musikschule ausgeliehen werden. Klaviere, elektronische Orgeln, Pfeifenorgel, Keyboards und Schlagzeug stehen zur kostenlosen Unterrichtsnutzung zur Verfügung.
  9. Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen oder ungebührliches Verhalten eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin berechtigen, nach Verwarnung, die Schulleitung zum Ausschluss des/der Teilnehmers bzw. Teilnehmerin vom Musikunterricht.